Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Kanutouren

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen an Kanutouren. Dass sie gelesen und akzeptiert wurden, bestätigt jede/r Teilehmer/in vor der Kanutour mit seiner/ihrer Unterschrift.

Grundsätzliches:

Bei den von nexTour ausgeführten Kanutouren handelt es sich um eine Einführung in den
Kanu-Sport. Die Teilnahme an der Fahrt (einschließlich der Wege an Land) geschieht auf
eigene Gefahr des jeweiligen Teilnehmers. Auch Schäden, die auf Grund leicht fahrlässigen
Handelns der anleitenden Personen (nachfolgend Guide genannt) oder einer der MitarbeiterInnen
von nexTour entstehen, tragen die Teilnehmer selbst.

Die Fahrt führt über unbeaufsichtigtes, freies Gewässer und Wasserschifffahrtsstraßen. Zum
großen Teil handelt es sich um mäßig strömendes Wasser (Wildwasserstufe I =
Zahmwasser). Die Wassertiefe beträgt zum Teil mehr als 4 Meter. Ein Wetterschutz ist nicht
gegeben (Regen, Sonne, Wind u.a.).

Man kann an mehreren Ein- und Ausstiegsstellen das Boot verlassen und die Fahrt
beenden, nicht jedoch an jeder beliebigen Stelle. Das Boot muss an mehreren Stellen
selbständig verlassen werden, da die Guides es an einem Wasserhindernis vorbei
manövrieren müssen, was mit einem voll besetzten Boot nicht möglich ist, bzw. es muss ein
Hindernis auf Bootswägen überwunden werden.

Auf der Fahrt werden mehrere Hindernisse (Wehre, Schütze, Engstellen,…) passiert, die
deren eigene Gefahren bergen. Die Boote können kentern und sinken. Es wird explizit auf
die Möglichkeit hingewiesen, dass die Boote an Stellen kentern können, an welchen
aufgrund der Wassertiefe und/oder der Strömung Stehen nicht möglich ist.

TeilnehmerInnen:
An den Kanutouren können nur Personen teilnehmen, die folgende Bedingungen erfüllen:

- Die TeilnehmerInnen müssen in fließendem Wasser schwimmen können.
- Die TeilnehmerInnen müssen eine Schwimmweste tragen, die von nexTour gestellt wird. Diese muss während der gesamten Fahrt ordnungsgemäß getragen werden. Die Guides können beim korrekten Anlegen der Schwimmweste behilflich sein.
- Die TeilnehmerInnen müssen mindestens 14 Jahre alt sein oder es müssen zwei Erziehungsberechtigte mit an der Fahrt teilnehmen, welche die Aufsicht übernehmen.
- Die TeilnehmerInnen müssen eine ausreichende körperliche Konstitution für eine solche Fahrt aufweisen, da sie beim Ein- und Aussetzen des Bootes mit Hand anlegen und während der Fahrt selbst mitpaddeln müssen. Bei Großkanadiertouren haben die Guides lediglich die Aufgabe das Boot zu steuern. Bei Kleinkanadiertouren wird das Boot von den TeilnehmerInnen selbst gesteuert. Die Boote sind nur steuerbar, wenn sie Vortrieb im Wasser aufweisen.
- Die TeilnehmerInnen müssen in jeder Situation den Kommandos der Guides Folge leisten.
- Durch Alkohol oder andere Rauschmittel beeinträchtigte Personen dürfen nicht an der Fahrt teilnehmen. Auch Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen, die nach Ansicht der Guides eine sichere Fahrt gefährden könnten, können nicht an der Fahrt teilnehmen.

Grundsätzlich entscheidet der Guide direkt vor und während der Fahrt, ob eine Person teilnehmen darf. Der Guide kann im Sinne der Sicherheit für sich und die anderen TeilnehmerInnen Personen von der Fahrt ausschließen, auch während der Fahrt. Bei Minderjährigen muss die entsprechende Aufsichtsperson ebenfalls das Boot verlassen, wenn
die Fahrt schon begonnen hat.

Verhalten während der Fahrt

- Wasserempfindliche und nicht sicherbare Gegenstände (Verlust oder Beschädigung bei Kenterung oder Überbordgehen) sollten nicht auf die Fahrt mitgenommen werden. Solche Gegenstände können vor der Fahrt in einem Gruppenschrank eingeschlossen werden.
- Vor dem Ablegen erfolgt durch den Guide eine Einweisung in die Paddeltechnik und das Verhalten im Boot, an der jede/r Teilnehmer/in teilzunehmen hat.
- Den Kommandos der Guides ist immer Folge zu leisten. Nichtbeachten kann die Sicherheit aller Bootsinsassen gefährden, insbesondere auf dem schiffbaren Teil des Neckars, z.B. bei Schiffsverkehr.
- Die TeilnehmerInnen müssen während der Fahrt zwingend ihre Sitzposition beibehalten, da eine Verlagerung des Gewichts das Boot zum Kentern bringen kann.
- Das gegenseitige Bespritzen mit Wasser sollte vermieden werden, da durch Ausweichbewegungen wiederum das Boot unnötig ins Schwanken geraten kann (Kentergefahr).
- Das Einbringen von Stoffen in Gewässer, um sich derer zu entledigen erfüllt den Tatbestand der Gewässerverunreinigung und ist zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden durch die Guides zur Anzeige gebracht.
- Beim Verlassen des Boots ist die Reihenfolge einzuhalten, die der Guide vorgibt.
- Während der Kanufahrt gibt es keine Möglichkeit, eine Toilette zu besuchen.
- Provokation von Dritten und/oder TeilnehmerInnen durch Tat und Wort (Spritzen mit Wasser, Schaukeln des Bootes, u.a.) sind zu unterlassen, da nicht auszuschließen ist, dass die Reaktion eine Gefährdung der anderen TeilnehmerInnen zur Folge hat.